{"id":1659,"date":"2020-08-13T15:45:39","date_gmt":"2020-08-13T13:45:39","guid":{"rendered":"https:\/\/sv.ostschule.de\/web\/?p=1659"},"modified":"2020-08-13T15:45:39","modified_gmt":"2020-08-13T13:45:39","slug":"schulanfang-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/sv.ostschule.de\/web\/post\/schulanfang-2020\/","title":{"rendered":"Schulanfang 2020"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-preformatted\">Das Kultusministerium Hessen hat seinen <a href=\"http:\/\/www.sv.ostschule.de\/pdf\/Hygieneplan_5.0.pdf\">Corona-Hygieneplan<\/a> angepasst. Seit heute sind wir beim Hygieneplan 5.0 angekommen. Damit soll in den Schulen der Schutz der Kinder vor einer Infektion mit Corona gew\u00e4hrleistet werden. \n\nHier zun\u00e4chst kurz die wichtigsten Punkte:\n\n1.\nDie Hinweise \u201eUmgang mit Krankheits- und Erk\u00e4ltungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und\nin Schulen\u201c wurden in den Hygieneplan einbezogen:\n\nEin Besuchsverbot in der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegestelle und Schule gilt au\u00dferdem, wenn mindestens eines der relevanten, f\u00fcr COVID-19 typischen Symptome auftritt:\n\n- Fieber (ab 38,0\u00b0C) \u2014 F\u00fcr die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchf\u00fchrung der Temperaturmessung.\n\n- Trockener Husten, d.h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma) \u2014 ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein\ngelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Ausschluss f\u00fchren.\n\n- St\u00f6rung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens).\n\n- Alle Symptome m\u00fcssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant).\n\n- Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Kita oder die Schule besuchen. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdr\u00fccklich kein\nAusschlussgrund.\n\n2.\nEin Mindestabstand gilt nicht mehr: Sch\u00fcler, Lehrer und Betreuer m\u00fcssen im neuen Schuljahr in Hessen keine 1,5 Meter Abstand mehr innerhalb des Klassenverbandes einhalten. Bei Konferenzen und Schulveranstaltungen gilt der Mindestabstand aber weiterhin. \n\n3. \nMund-Nase-Schutz: \nGegen\u00fcber der bisherigen Regelung gilt, dass seit heute auf dem gesamten Schulgel\u00e4nde eine Maskenpflicht besteht, mit Ausnahme des Pr\u00e4senzunterrichts im Klassen oder Kursverband (siehe unter Ziffer II.1 des Rahmen-Hygieneplans). \nDiese Pflicht kann durch die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters nach Anh\u00f6rung der Schulkonferenz ganz oder teilweise ausgesetzt werden; vor der Entscheidung kann die Beratung durch den schul\u00e4rztlichen Dienst in Anspruch genommen werden (s. auch Punkt 7 dieses Schreibens).\n\n4.\nSportunterricht findet statt: Alle Schulformen und Jahrgangsstufen in Hessen d\u00fcrfen wieder Sport unterrichten. Bisher war der Unterricht auf 10 Personen beschr\u00e4nkt. Das gilt im neuen Schuljahr nicht mehr. Jetzt soll jeder Sch\u00fclergruppe ein spezieller Bereich in der Sportst\u00e4tte zugewiesen werden. Die Gruppen d\u00fcrfen sich dann nicht mischen. Au\u00dferdem soll der K\u00f6rperkontakt weitestgehend vermieden werden. Wettk\u00e4mpfe zwischen Schulen sind verboten. \n\n5.\nMusikunterricht ohne Singen: Es darf im neuen Schuljahr der Musikunterricht wieder stattfinden. Allerdings d\u00fcrfen die Sch\u00fclerInnen nicht im Klassenr\u00e4umen gemeinsam singen oder Blasinstrumente spielen. Daf\u00fcr m\u00fcssen sie bis Ende 2021 ins Freie gehen.\n\n6.\nHygieneregeln gelten weiterhin: Menschen mit Krankheitssymptomen d\u00fcrfen die Schule nicht betreten. K\u00f6rperkontakt wie H\u00e4ndesch\u00fctteln ist zu vermeiden. Die Nutzung der Corona-Warn-App wird vom Kultusministerium empfohlen. Ich bitte an dieser Stelle alle Erziehungsberechtigten darum, nach der R\u00fcckkehr aus einem Reisegebiet, welches als Aufenthaltsort ein Risiko darstellen k\u00f6nnte und\/oder beim Auftreten von Symptomen das Kind bzw. sich selbst unverz\u00fcglich testen zu lassen! \n\n7.\nEs kann davon ausgegangen werden, dass vor allem die ersten zwei Wochen nach Schulbeginn die kritischsten sein werden. Wir haben es mit Reiser\u00fcckkehrern aus den unterschiedlichsten L\u00e4ndern zu tun und niemand wei\u00df, wie sich dies auf einen regul\u00e4ren Schulbetrieb auswirkt. \u00dcber allem steht die Gesundheit der Lehrkr\u00e4fte und die unserer Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler. Nach einer am Montag durchgef\u00fchrten R\u00fccksprache mit dem Gesundheitsamt und dem Schulamt werden wir deshalb wie folgt verfahren:\n\n<strong>Die Gesamtschule Gie\u00dfen-Ost<\/strong> wird zun\u00e4chst auf zwei Wochen begrenzt in allen F\u00e4chern bis auf Religion\/Ethik, 2. und 3. Fremdsprache und WP-Unterricht klassenintern unterrichten. Dies gilt f\u00fcr die Jahrg\u00e4nge 5 bis 11. Im Jahrgang 11 wird zudem in den ersten beiden Wochen kein Sportunterricht erfolgen. Ebenso erfolgt in den ersten beiden Wochen kein Ganztagsunterricht.\nNur so k\u00f6nnen wir gew\u00e4hrleisten, dass wir Infektionsketten begrenzen bzw. \u00fcberschaubar halten. Ansonsten laufen wir Gefahr, dass ganze Jahrg\u00e4nge in Quarant\u00e4ne gehen und getestet werden m\u00fcssen. Dies bedeutet jedoch, dass wir die \u00e4u\u00dferen Differenzierungen in den F\u00e4chern Englisch, Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften klassenintern abbilden und unterrichten werden. Nach diesen zwei Wochen entscheidet die Schulleitung im Benehmen mit dem Personalrat, dem SEB und der SV, nach Einsch\u00e4tzung der aktuellen Lage, ob die Ma\u00dfnahme um zwei weitere Wochen verl\u00e4ngert wird. \n\nUnsere bisherige Regelung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung bleibt weiterhin bestehen. Die SuS sind angehalten ihre Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgeb\u00e4ude und auf dem Schulgel\u00e4nde zu tragen. Im Unterricht entscheidet die Lehrkraft, ob die Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin getragen werden muss. Hierbei muss jedoch die Lehrkraft mit den SuS eine entsprechende Pausenregelung mit Aufenthalt im Freien absprechen, da ansonsten - vor allem bei hohen Temperaturen \u2013 die Mund-Nasen-Bedeckung eine zu hohe Belastung darstellt. \nDies ist eine interne Regelung, da die Schule der Meinung ist, Lehrkr\u00e4fte, die einer Risikogruppe angeh\u00f6ren, jedoch trotzdem pr\u00e4sent sind, nicht anders ad\u00e4quat sch\u00fctzen zu k\u00f6nnen! Eine Beratung durch das Gesundheitsamt ist erfolgt; eine entsprechende Schulkonferenzsitzung wird zeitnah angesetzt.\n\n8.\nDie M\u00f6glichkeit f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, eine Unterrichtsbefreiung beantragen zu k\u00f6nnen, weil sie mit einer \u00fcber 60-j\u00e4hrigen Person in einem Haushalt leben, wurde dahingehend ge\u00e4ndert, dass auch hier besondere medizinische\nGr\u00fcnde erforderlich sind.\n<\/pre>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Kultusministerium Hessen hat seinen Corona-Hygieneplan angepasst. Seit heute sind wir beim Hygieneplan 5.0 angekommen. 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