Das Kultusministerium Hessen hat seinen Corona-Hygieneplan angepasst. Seit heute sind wir beim Hygieneplan 5.0 angekommen. Damit soll in den Schulen der Schutz der Kinder vor einer Infektion mit Corona gewährleistet werden.
Hier zunächst kurz die wichtigsten Punkte:
1.
Die Hinweise „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und
in Schulen“ wurden in den Hygieneplan einbezogen:
Ein Besuchsverbot in der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegestelle und Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:
- Fieber (ab 38,0°C) — Für die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung.
- Trockener Husten, d.h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma) — ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein
gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Ausschluss führen.
- Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens).
- Alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant).
- Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Kita oder die Schule besuchen. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein
Ausschlussgrund.
2.
Ein Mindestabstand gilt nicht mehr: Schüler, Lehrer und Betreuer müssen im neuen Schuljahr in Hessen keine 1,5 Meter Abstand mehr innerhalb des Klassenverbandes einhalten. Bei Konferenzen und Schulveranstaltungen gilt der Mindestabstand aber weiterhin.
3.
Mund-Nase-Schutz:
Gegenüber der bisherigen Regelung gilt, dass seit heute auf dem gesamten Schulgelände eine Maskenpflicht besteht, mit Ausnahme des Präsenzunterrichts im Klassen oder Kursverband (siehe unter Ziffer II.1 des Rahmen-Hygieneplans).
Diese Pflicht kann durch die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters nach Anhörung der Schulkonferenz ganz oder teilweise ausgesetzt werden; vor der Entscheidung kann die Beratung durch den schulärztlichen Dienst in Anspruch genommen werden (s. auch Punkt 7 dieses Schreibens).
4.
Sportunterricht findet statt: Alle Schulformen und Jahrgangsstufen in Hessen dürfen wieder Sport unterrichten. Bisher war der Unterricht auf 10 Personen beschränkt. Das gilt im neuen Schuljahr nicht mehr. Jetzt soll jeder Schülergruppe ein spezieller Bereich in der Sportstätte zugewiesen werden. Die Gruppen dürfen sich dann nicht mischen. Außerdem soll der Körperkontakt weitestgehend vermieden werden. Wettkämpfe zwischen Schulen sind verboten.
5.
Musikunterricht ohne Singen: Es darf im neuen Schuljahr der Musikunterricht wieder stattfinden. Allerdings dürfen die SchülerInnen nicht im Klassenräumen gemeinsam singen oder Blasinstrumente spielen. Dafür müssen sie bis Ende 2021 ins Freie gehen.
6.
Hygieneregeln gelten weiterhin: Menschen mit Krankheitssymptomen dürfen die Schule nicht betreten. Körperkontakt wie Händeschütteln ist zu vermeiden. Die Nutzung der Corona-Warn-App wird vom Kultusministerium empfohlen. Ich bitte an dieser Stelle alle Erziehungsberechtigten darum, nach der Rückkehr aus einem Reisegebiet, welches als Aufenthaltsort ein Risiko darstellen könnte und/oder beim Auftreten von Symptomen das Kind bzw. sich selbst unverzüglich testen zu lassen!
7.
Es kann davon ausgegangen werden, dass vor allem die ersten zwei Wochen nach Schulbeginn die kritischsten sein werden. Wir haben es mit Reiserückkehrern aus den unterschiedlichsten Ländern zu tun und niemand weiß, wie sich dies auf einen regulären Schulbetrieb auswirkt. Über allem steht die Gesundheit der Lehrkräfte und die unserer Schülerinnen und Schüler. Nach einer am Montag durchgeführten Rücksprache mit dem Gesundheitsamt und dem Schulamt werden wir deshalb wie folgt verfahren:
Die Gesamtschule Gießen-Ost wird zunächst auf zwei Wochen begrenzt in allen Fächern bis auf Religion/Ethik, 2. und 3. Fremdsprache und WP-Unterricht klassenintern unterrichten. Dies gilt für die Jahrgänge 5 bis 11. Im Jahrgang 11 wird zudem in den ersten beiden Wochen kein Sportunterricht erfolgen. Ebenso erfolgt in den ersten beiden Wochen kein Ganztagsunterricht.
Nur so können wir gewährleisten, dass wir Infektionsketten begrenzen bzw. überschaubar halten. Ansonsten laufen wir Gefahr, dass ganze Jahrgänge in Quarantäne gehen und getestet werden müssen. Dies bedeutet jedoch, dass wir die äußeren Differenzierungen in den Fächern Englisch, Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften klassenintern abbilden und unterrichten werden. Nach diesen zwei Wochen entscheidet die Schulleitung im Benehmen mit dem Personalrat, dem SEB und der SV, nach Einschätzung der aktuellen Lage, ob die Maßnahme um zwei weitere Wochen verlängert wird.
Unsere bisherige Regelung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung bleibt weiterhin bestehen. Die SuS sind angehalten ihre Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände zu tragen. Im Unterricht entscheidet die Lehrkraft, ob die Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin getragen werden muss. Hierbei muss jedoch die Lehrkraft mit den SuS eine entsprechende Pausenregelung mit Aufenthalt im Freien absprechen, da ansonsten - vor allem bei hohen Temperaturen – die Mund-Nasen-Bedeckung eine zu hohe Belastung darstellt.
Dies ist eine interne Regelung, da die Schule der Meinung ist, Lehrkräfte, die einer Risikogruppe angehören, jedoch trotzdem präsent sind, nicht anders adäquat schützen zu können! Eine Beratung durch das Gesundheitsamt ist erfolgt; eine entsprechende Schulkonferenzsitzung wird zeitnah angesetzt.
8.
Die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, eine Unterrichtsbefreiung beantragen zu können, weil sie mit einer über 60-jährigen Person in einem Haushalt leben, wurde dahingehend geändert, dass auch hier besondere medizinische
Gründe erforderlich sind.